BKK Melitta Plus hält Beitragssatz stabil Am 03.03.05 tagte
der Verwaltungsrat der BKK Melitta Plus in Minden, um über die
Beitragsentwicklung zu beraten. Der Verwaltungsrat beschloss einstimmig,
aufgrund der sich jetzt abzeichnenden positiven Finanzentwicklung, den
bisher maßgebenden Beitragssatz von 13,3 % stabil zu halten.
Bei unserer Krankenkasse haben sich spürbare Einspareffekte der
Gesundheitsreform erst seit Dezember 2004 eingestellt, berichtet Wilfried
Furche Vorstand der BKK Melitta Plus. Im Herbst 2004 sei während der
Haushaltsplanung 2005 zum damaligen Zeitpunkt eine rückläufige
Ausgabenentwicklung noch nicht erkennbar gewesen. Deshalb sei bei der
Haushaltsaufstellung ein kostendeckender Beitrag von 13,5 % mit der Option
einer Beitragsanpassung zur Vermeidung weiterer Defizite kalkuliert
worden. Im Arzneimittelbereich nahmen die Ausgaben um 4,5 % pro Kopf ab,
während bei den Krankenhausausgaben sogar eine rückläufige Entwicklung von
7,1 % zu verzeichnen ist, erläutert Reinhard Cunardt, Finanzchef der BKK
Melitta Plus. Besonders erfreut reagierte der Verwaltungsrat auf die
günstigen Verwaltungskosten. Wir liegen mit 94,98 EUR pro Mitglied um
39,8 % unter dem Durchschnitt aller Kassen von 158,--EUR pro Mitglied,
erklärt Reinhard Cunardt. Die gesamten Verwaltungskosten betragen nur 0,39
Beitragssatzpunkte von dem gültigen Beitragssatz von 13,3 %.
Wir sind froh, unseren Versicherten und Firmenkunden weiterhin einen
günstigen Beitragssatz von 13,3 % anbieten zu können, berichtet Wilfried
Furche. Die BKK Melitta Plus mit ServiceCentern in Minden und Nordenham
betreut zur Zeit 29.744 Versicherte; d. h. 3859 Versicherte mehr seit der
Fusion am 1. April 2003. Im Vergleich: Der durchschnittliche
Beitragssatzes aller Betriebskrankenkassen beträgt Stand Jan.2005 13,9
%, der Beitragssatz aller Krankenkassen beträgt 14,2 %. Per Gesetz wird
der zur Zeit maßgebliche Beitragssatz wegen des Zusatzbeitrages für
Krankengeld und Zahnersatz zum 01.07.2005 um 0,9 % abgesenkt. Ab 01 Juli
2005 zahlen Versicherte aller Krankenkassen für Zahnersatz einen Beitrag
von 0, 4 % und für die Finanzierung des Krankengeldes weitere 0,5 %. Aus
dieser gesetzlichen Regelung wird für die BKK Melitta Plus voraussichtlich
ab 01.07.2005 ein allgemeiner Beitragssatz von 12,4 % maßgebend sein.
Nordenham, den 10.03.05
| V.i.S.d.P |
BKK Melitta Plus |
www.bkk-melitta-plus.de |
| Wilfried Furche |
ServiceCenter Nordenham |
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26954 Nordenham |
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