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"Schuss der Mitbewerber"
Melitta-BKK weist Vorwürfe an Kooperation mit
Zahnärzten zurück
Nordenham (gl). Versicherte der BKK Melitta Plus haben
seit kurzem die Möglichkeit zusätzliche zahnärztliche Leistungen in
Anspruch zu nehmen. Das Bundesversicherungsamt in Bonn hat an dieser
Praxis Zweifel angemeldet. Wilfried Furche, Vorstandsmitglied der BKK,
glaubt, dass dahinter nichts als ein Schuss der Mitbewerber steckt.
Die BKK Melitta Plus hat ihren Hauptsitz in Minden und
betreut in der Wesermarsch und im Kreis Friesland rund 6500 Versicherte.
460 von ihnen haben laut Wilfried Furche bislang eine Versicherung
unterschrieben und sich damit ein Anrecht auf die zusätzlichen
zahnärztlichen Leistungen erworben.
Dass die Krankenkasse, die ihren Hauptsitz in Minden hat,
die Leistungen anbieten kann, liegt an einem Vertrag, den sie mit der
eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufenen Zahnärztlichen Initiative
Weser-Ems abgeschlossen hat. Unter anderem bezuschusst die BKK mit 50
einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung und übernimmt zwei Mal
jährlich die Zahnsteinentfernung. Ziel des Programms ist nach Auskunft der
Kasse und der beteiligten Ärzte die Prophylaxe.
Ähnliche Verträge haben in Nordrhein-Westfalen auch andere
Betriebskrankenkassen mit Zahnärztevereinigungen abgeschlossen. Das
Bundesversicherungsamt in Bonn soll sie jetzt für nicht zulässig erklärt
haben, vermeldet die Deutsche Presseagentur. Als Mogelpackung soll der
Verband der Angestellten-Krankenkassen die Kooperation bezeichnet haben.
Wilfried Furche, der als Vorstandsmitglied der Melitta-BKK
in Nordenham vertritt, hat dazu eine klare Meinung: Fakt ist, dass die
Mitbewerber versuchen, uns unseren Leistungsvorteil madig zu machen.
Hieb- und stichfest seien die Verträge. Der BKK liege bislang kein
Schreiben des Bundesversicherungsamtes vor. Im übrigen dürfe jede Kasse
Verträge mit Leistungsträgern wie Zahnärzten abschließen.
Richtig ist laut Wilfried Furche nur, dass der
Kooperationsvertrag nach Absprache mit der Aufsichtsbehörde derzeit noch
modifiziert wird. Unter anderem müssten die beteiligten Zahnärzte
Therapiepläne für die Patienten erstellen, die die zusätzlichen Leistungen
in Anspruch nehmen wollen.
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Kreiszeitung Wesermarsch vom 23.09.2005
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