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"Schuss der Mitbewerber"

Melitta-BKK weist Vorwürfe an Kooperation mit Zahnärzten zurück

Nordenham (gl). Versicherte der BKK Melitta Plus haben seit kurzem die Möglichkeit zusätzliche zahnärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Bundesversicherungsamt in Bonn hat an dieser Praxis Zweifel angemeldet. Wilfried Furche, Vorstandsmitglied der BKK, glaubt, dass dahinter nichts als „ein Schuss der Mitbewerber“ steckt.

Die BKK Melitta Plus hat ihren Hauptsitz in Minden und betreut in der Wesermarsch und im Kreis Friesland rund 6500 Versicherte. 460 von ihnen haben laut Wilfried Furche bislang eine Versicherung unterschrieben und sich damit ein Anrecht auf die zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen erworben.

Dass die Krankenkasse, die ihren Hauptsitz in Minden hat, die Leistungen anbieten kann, liegt an einem Vertrag, den sie mit der eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufenen Zahnärztlichen Initiative Weser-Ems abgeschlossen hat. Unter anderem bezuschusst die BKK mit 50 € einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung und übernimmt zwei Mal jährlich die Zahnsteinentfernung. Ziel des Programms ist nach Auskunft der Kasse und der beteiligten Ärzte die Prophylaxe.
Ähnliche Verträge haben in Nordrhein-Westfalen auch andere Betriebskrankenkassen mit Zahnärztevereinigungen abgeschlossen. Das Bundesversicherungsamt in Bonn soll sie jetzt für nicht zulässig erklärt haben, vermeldet die Deutsche Presseagentur. Als „Mogelpackung“ soll der Verband der Angestellten-Krankenkassen die Kooperation bezeichnet haben.

Wilfried Furche, der als Vorstandsmitglied der Melitta-BKK in Nordenham vertritt, hat dazu eine klare Meinung: „Fakt ist, dass die Mitbewerber versuchen, uns unseren Leistungsvorteil madig zu machen“. Hieb- und stichfest seien die Verträge. Der BKK liege bislang kein Schreiben des Bundesversicherungsamtes vor. Im übrigen dürfe jede Kasse Verträge mit Leistungsträgern wie Zahnärzten abschließen.

Richtig ist laut Wilfried Furche nur, dass der Kooperationsvertrag nach Absprache mit der Aufsichtsbehörde derzeit noch modifiziert wird. Unter anderem müssten die beteiligten Zahnärzte Therapiepläne für die Patienten erstellen, die die zusätzlichen Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Copyright: Kreiszeitung Wesermarsch vom 23.09.2005


 
 

 

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