|
> Prämienberechtigung <
Alle teilnahmeberechtigten Versicherten können die Bonussachprämie
gegen Vorlage der Bonuskarte beantragen. Zur Ermittlung der Bonusprämie sind
die ausgefüllten Bonuskarten vom Mitglied bzw. von den mitversicherten
Familienangehörigen bei der BKK Melitta Plus vorzulegen.
Für alle
Familienangehörigen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden
die gesammelten Bonuspunkte bei der Sachprämie des Elternteils angerechnet. Beim
Überschreiten von 2.000 Punkten wird für jede mitsammelnde Person ein Gutschein
ausgestellt.
|