Die BKK Melitta Plus übernimmt die Kosten für Akupunkturbehandlungen bei
chronischen Rücken- und Kniegelenkschmerzen. Um die Qualität einer
Akupunktur-behandlung sicher zu stellen, übernehmen wir die Kosten bei
einem qualifizierten Kassenarzt mit entsprechender Zusatzausbildung in
Akupunktur und Schmerztherapie. Wir beraten Sie gern, wenn Sie einen
ausgewiesenen Akupunkteur in Ihrer Nähe suchen.
Viele Operationen können nach dem heutigen Stand der Medizin ohne
stationäre Behandlung durchgeführt werden. Solche ambulanten Operationen
sind durch optimierte Narkose- und Operationstechniken möglich. Wir tragen
die Kosten für ambulante Operationen.
Im Krankheitsfall übernehmen wir alle zur Behandlung
verschreibungspflichtigen Medikamente und Verbandmittel abzüglich der
gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
Sie können Ihre Medikamente auch über zugelassene Versandapotheken
beziehen.
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Ärztliche Behandlung
Wir übernehmen sämtliche Kosten einer notwendigen ärztlichen Behandlung
mit allen anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden und zwar für
Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen – bei freier Arztwahl und
zeitlich unbegrenzt. Versicherte, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, entrichten pro Quartal die gesetzliche
Praxisgebühr. Ausnahme: Inanspruchnahme von
Schutzimpfungen, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie
Schwangerschaftsvorsorge.
> Fahrkosten Wir übernehmen Fahrkosten abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, wenn Sie im Zusammenhang mit Leistungen der Krankenkasse notwendig sind: || bei stationärer Krankenhausbehandlung, || bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist, || bei Fahrten, die aus medizinischen Gründen nur mit einem Krankenwagen erfolgen können (Krankentransport).
Beitragsfrei mitversichert sind der Ehegatte oder der eingetragene
Lebenspartner sowie die Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für
erwerbslose Kinder verlängert sich die Familienversicherung bis zum 23.
Lebensjahr.
Bei Kindern in Schul- oder Berufsausbildung verlängert sie
sich bis zum 25. Lebensjahr und ggf. noch zusätzlich um die Dauer des
Wehr- bzw. Ersatzdienstes. Die beitragsfreie Familienversicherung ist für
Familienangehörige nur möglich, sofern diese die gesetzliche
Einkommensgrenze nicht überschreiten. Endet die Familienversicherung (z.B.
durch Start in den Beruf), kann sich der bisher Familienversicherte selbst
bei der BKK Melitta Plus versichern – unabhängig davon, bei welcher Firma
er tätig wird.
Zur Vermeidung oder Verkürzung einer stationären
Krankenhausbehandlung oder Erreichung des Behandlungsziels, können Sie
unter bestimmten Voraussetzungen zu Hause eine Betreuung durch geeignete
Pflegekräfte erhalten. Auch hier gilt eine gesetzliche Zuzahlung für
maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Die
BKK Melitta Plus erbringt auch Haushaltshilfe unter bestimmten
Voraussetzungen, wenn die haushaltsführende Person krankheitsbedingt den
Haushalt nicht weiterführen kann. Ferner wird vorausgesetzt, dass ein
hilfsbedürftiges Kind (unter 12 Jahren) im Haushalt lebt (bei Behinderung
ohne Altersgrenze). Auch hier ist eine gesetzlich vorgeschriebene
Zuzahlung zu entrichten.
> Heilmittel Bei ärztlich verordneten Heilmitteln wie z.B. Massagen, Bädern oder Krankengymnastik übernehmen wir bis zum 18. Lebensjahr die hierfür notwendigen Kosten in voller Höhe, danach mit gesetzlich vorgeschriebener Zuzahlung.
> Hilfsmittel
Für alle ärztlich verordneten Hilfsmittel übernehmen wir die Kosten in Höhe des Vertragspreises bzw. des jeweils geltenden Festbetrages abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils.
> Hospiz
Die BKK Melitta Plus bezuschusst bzw. fördert stationäre, teilstationäre
oder ambulante Hospizleistungen.
Wir übernehmen die Kosten für Schutzimpfungen, die von der
Ständigen Impfkommission (STIKO) oder gemäß Infektionsschutzgesetz
empfohlen werden.
Ausnahme: Impfungen werden vom öffentlichen
Gesundheitsdienst durchgeführt, der Arbeitgeber ist zuständig oder der
Versicherte ist selbst verantwortlich bei einem nicht beruflich bedingten
Auslandsaufenthalt.
Für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene Schutzimpfungen,
erstatten wir 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages der
bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre. Dies gilt ferner für
folgende Impfungen: Hepatitis A und B, FSME, Meningokokken, Gelbfieber,
Typhus, Gebärmutterhalskrebs für Frauen im Alter von 18 – 26 Jahren.
> Krankengeld
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt die BKK Melitta Plus zeitlich unbegrenzt –
wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren – nach
Ablauf der Entgeltfortzahlung,
das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld.
Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten,- Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung entrichtet (gilt als Beitragszeit in der
Rentenversicherung).
> Kinderpflege-Krankengeld
Versicherte haben Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld, wenn es nach
ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung,
Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und mitversicherten Kindes der
Arbeit fernbleiben müssen.
Voraussetzung ist ferner, dass eine andere in ihrem Haushalt lebende
Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das
Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
> Krankenhaus
Sobald eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig ist, übernehmen
wir, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung, die Kosten
für ärztliche Behandlung, operative Leistungen, Medikamente, Unterkunft
und Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus - zeitlich unbegrenzt.
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Krankenversichertenkarte /
elektronische Gesundheitskarte (eGK) Jeder
BKK Melitta Plus-Versicherte erhält seine persönliche Versichertenkarte.
Hiermit können Sie beim Arzt oder Zahnarzt bei Bedarf alle notwendigen
Leistungen abrufen, übrigens auch die Vorsorgeuntersuchungen.
Die Rückseite der neuen KV-Karte mit EHIC (European Health Insurance
Card) ist als europäische Krankenversicherungskarte nutzbar. Näheres
entnehmen Sie bitte unseren Ausführungen unter der Rubrik: „Reise- und
Auslandsversicherungsschutz“.
Schrittweise ab Ende 2009 löst die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
mit dem individuellen Foto die bisherige Krankenversichertenkarte ab.
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Kuren, Rehabilitation und Abschlussheilbehandlung
Unseren Versicherten stehen im Bedarfsfall eine ganze
Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Um Sie
umfassend, hinsichtlich der Voraussetzung der Kostenübernahme sowie über
die ggf. gesetzlichen Eigenbeteiligungen, informieren zu können, empfehlen
wir Ihnen eine individuelle Beratung. Grundsätzlich bieten wir bei ärztlicher Verordnung und entsprechender Bewilligung z.B. folgendes: || Stationäre Vorsorgekuren in anerkannten Heilbädern oder Kurorten, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung erfolgsversprechend vorgebeugt werden kann || Kinder- und Jugendkuren bei bestehender gesundheitlicher Gefährdung || Kuren für Mütter
und Väter und Mutter-/Vater-Kind-Kuren ||
Geriatische Rehaleistungen vor Ort oder durch mobile Reha-Teams für
ältere Menschen nach einem Unfall oder einer Krankheit, um nicht in ein
Pflegeheim zu müssen. || Vielfältige Maßnahmen der ambulanten sowie stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung
Wichtiger Hinweis: Unsere Versicherten können sich
die Rehaeinrichtung selber aussuchen, sofern es sich um eine qualifizierte
Einrichtung handelt. Evtl. Mehrkosten, die durch Wahl einer Einrichtung
entstehen mit der die BKK Melitta Plus keinen Versorgungsvertrag
geschlossen hat, trägt der Versicherte. >
Kuren im Ausland Wir
übernehmen bei Vorliegen bestimmter medizinischer Voraussetzungen auch
Kuren in Ländern der EU. Die Kureinrichtung muss den maßgebenden
Qualitätsstandards entsprechen. Einen Katalog über
unsere vertraglichen Kurhäuser können Sie gerne anfordern.
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Krankheitsverhütung- und
früherkennung Unseren Versicherten steht ein vielfältiges Angebot an Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und -früherkennung zur Verfügung: || Wir empfehlen, im Anschluss an eine Schwangerschaft, die Inanspruchnahme der kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr sowie weitere im 13./ 14. Lebensjahr.
Die BKK Melitta Plus übernimmt ebenfalls die zusätzliche
Kindervorsorgeuntersuchung U7a. || Zweimal jährlich haben Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr Anspruch auf eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Erwachsene dann einmal jährlich. || Ab dem 35. Lebensjahr empfehlen wir unseren Mitgliedern alle zwei Jahre einen kostenlosen „Gesundheits-Check-up“ vornehmen zu lassen, bei dem z. B. beginnende Herz-Kreislauf- oder Nieren-Erkrankungen, Diabetes und rheumatische Erkrankungen bereits im Frühstadium erkannt werden können. || Ferner übernimmt
die BKK Melitta Plus alle 2 Jahre für alle Versicherten ab dem 35.
Lebensjahr die Hautkrebsfrüherkennungsuntersucherung. || Ein weiteres Angebot ist unser Vorsorgeprogramm zur Früherkennung von Darmkrebs für alle Versicherten ab dem 50. Lebensjahr. ||
Des Weiteren übernehmen wir, für Kinder und Jugendliche bis zum 18.
Lebensjahr, die Kosten für alle im Inland empfohlenen Schutzimpfungen
gegen Krankheiten wie z.B. Diphtherie, Grippe, Keuchhusten, Kinderlähmung,
Masern, Mumps, Röteln und Wundstarrkrampf. Wir
übernehmen die Kosten für Auffrischungsimpfungen sowie Impfungen für
Erwachsene, die einer Risikogruppe angehören. ||
Zusätzlich bieten wir diverse Broschüren, Ratgeber und sonstige
Informationen rund um Ihre Gesundheit an. Gerne stellen wir für Sie auch
den Kontakt zu bekannten Selbsthilfegruppen her. Und last but not least
kümmern wir uns als BKK ganz besonders um die „Gesundheit rund um Ihren
Arbeitsplatz“.
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Mutterschaft / Familienplanung Wir übernehmen sämtliche im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung entstehenden Kosten. Ferner zahlen wir Mutterschaftsgeld sowie zusätzlich Hebammenhilfe. Gerne beraten wir Sie auch in Fragen rund um das Erziehungsgeld und die Elternzeit (ehemals Erziehungsurlaub). Übrigens sind Sie während der Elternzeit beitragsfrei versichert. Ihren Schwangeren bietet die BKK Melitta Plus als Zusatzleistung zur Vermeidung von Frühgeburten das "besondere Vorsorgeprogramm
BabyCare" an.
Mehr Infos
> Die BKK Melitta Plus übernimmt auch die Kosten der ärztlichen Beratung über Fragen der Empfängnisverhütung bzw. –regelung. Sie beteiligt sich auch an den Kosten für Maßnahmen zur Ermöglichung einer Schwangerschaft im Rahmen des gesetzlichen Leistungsumfanges.
Unser Rat für Frauen mit Kinderwunsch ist die
Teilnahme am Programm
BabyCare
Nutrition, einer speziellen Ernährungsanalyse.

> Palliativversorgung
Diese neue Leistung ist für schwerstkranke und sterbende
Menschen da. Um den Betroffenen ein würdevolles Sterben zu Hause zu
ermöglichen, werden so genannte Pallativ-Care-Teams gebildet. Ärzte und
pflegerisches Personal sollen dabei helfen, dass Betroffene und Angehörige
Unterstützung in dieser schwierigen Situation erhalten.
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Psychotherapeutische
Behandlungen
Versicherte der BKK Melitta Plus können selbstverständlich
direkt einen zugelassenen Psychotherapeuten aufsuchen. Bei Fragen wenden
Sie sich vertrauensvoll an uns.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
entrichten pro Quartal die gesetzliche Praxisgebühr..
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Reise- und Auslandsversicherungsschutz
EHIC - Die Europäische Gesundheitskarte Ihre Krankenversichertenkarte* ist auch bei Urlaubsreisen Ihr ständiger Begleiter. Ab sofort bieten wir Ihnen, anstatt des bisherigen Auslandskrankenscheines in Papierversion, Ihre neue
BKKCard mit EHIC (European Health Insurance Card) auf der
Rückseite an.
So genießen Sie durch Ihre Krankenversichertenkarte*
auch Versicherungsschutz in Ländern der EU, des EWR und in der Schweiz.
In anderen Ländern wie z. B. der Türkei halten wir weiterhin
Anspruchsbescheinigungen sowie Merkblätter für Sie bereit. Zur Abdeckung
aller eventuellen Risiken (z.B. medizinisch notwendiger
Krankenrücktransport) empfehlen wir Ihnen grundsätzlich vor jeder
Auslandsreise, eine ergänzende private
Auslandsreise-Krankenversicherung, abzuschließen.
Unser Rat: Mit dem privaten
Auslandsreise-Kranken-Schutz der KarstadtQuelle Versicherungen
ergänzen Sie sinnvoll Ihren BKK-Krankenversicherungsschutz. Die Kosten
hierfür übernimmt die BKK Melitta Plus für Sie für 1 Jahr. Danach
erlischt die Police automatisch. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor
Urlaubsantritt bei uns!
* Schrittweise ab Ende 2009 löst die elektronische
Gesundheitskarte (eGK) mit dem individuellen Foto die bisherige
Krankenversichertenkarte ab.
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Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung
Unsere Versicherten erhalten eine zeitlich unbegrenzte,
kostenlose Zahnbehandlung. Wir übernehmen dabei die Kosten im akuten
Behandlungsfall, bei vorbeugenden Behandlungen, bei Beratung über
Zahnpflege und Mundhygiene sowie für eine notwendige
Parodontosebehandlung. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten übernehmen
wir in medizinisch notwendigen Fällen auch die Behandlung einer Kiefer-
oder Zahnfehlstellung. Voraussetzung ist ein vorher eingereichter
Behandlungsplan des Zahnarztes.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
entrichten pro Quartal die gesetzliche Praxisgebühr.
> Zahnersatz
Zahnersatz ist weiterhin gesetzliche Leistung und gehört zum
Leistungsumfang der BKK Melitta Plus. Zum 01.01.2005 haben die
befundorientierten Festzuschüsse die bisherigen prozentualen Zuschüsse
abgelöst; d.h. der zahnärztliche Befund ist nun maßgebend.
Der Festzuschuss entspricht 50 Prozent der festgelegten Beträge für die
jeweilige Regelversorgung. Er erhöht sich um 20 Prozent, wenn Sie sich in
den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich von einem
Zahnarzt haben untersuchen lassen. Können Sie sogar zehn Jahre Vorsorge
nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 10 Prozent.
Das bisher geführte Bonusheft ist also weiterhin wichtig für Sie. Bevor
Ihre Behandlung beginnt, sprechen Sie einfach mit uns. Wir beraten Sie
gern! >
Zuzahlungen / Eigenbeteiligungen
Der Gesetzgeber hat für bestimmte Leistungen Zuzahlungen vom
Versicherten festgelegt. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können
wir unsere Versicherten ganz oder teilweise von diesen
Eigenbeteiligungen befreien: || Befreiung von der Zuzahlung Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.
Ausnahme: Fahrkosten.
Im übrigen hat der Gesetzgeber die zumutbare Belastung der Versicherten auf höchstens 2
Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, stellt die BKK Melitta Plus eine Bescheinigung aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.
|| Freibeträge für Familien Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten werden die jährlichen Bruttoeinnahmen um 15
Prozent als Freibetrag und für jeden weiteren im Haushalt lebenden Versicherten um 10
Prozent der jährlichen Bezugsgröße vermindert. || Sonderregelung für chronisch Kranke
Wenn Sie wegen derselben schwerwiegenden chronischen Krankheit in
Dauerbehandlung sind, senkt die BKK Melitta Plus Ihre zumutbare
Belastungsgrenze von 2 auf 1 Prozent Ihres Bruttoeinkommens.
Hiervon abweichend beträgt die Belastungsgrenze auch weiterhin 2
Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen:
Für nach dem 1. April 1972 geborene chronisch kranke Versicherte, die
ab dem 1. Januar 2008 die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung
von Krankheiten vor ihrer Erkrankung nicht regelmäßig in Anspruch
genommen haben.
Für nach dem 1. April 1987 geborene weibliche und nach dem 1. April
1962 geborene männliche chronisch kranke Versicherte, die an einer
Krebsart erkranken, für die eine Untersuchung zur Früherkennung von
Krebserkrankungen besteht, und die diese Untersuchung ab dem 1. Januar
2008 vor ihrer Erkrankung nicht regelmäßig in Anspruch genommen hab
> Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Wir beraten Sie gern.
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