Startseite
Wir über uns
Leistungen
Zusatzleistungen
Wahltarife
Mitglied werden
Beiträge
BetriebsService
Berufsstarter
OnlineService
FormularCenter
Jobs / Karriere
PresseService
Suche


Kontakt/Adressen
Impressum
Sitemap


mitglied_werden

 


 


> Leistungen* A-Z Drucken E-Mail

 
Image
 
 
Die BKK Melitta Plus übernimmt die Kosten für Akupunkturbehandlungen bei chronischen Rücken- und Kniegelenkschmerzen. Um die Qualität einer Akupunktur-behandlung sicher zu stellen, übernehmen wir die Kosten bei einem qualifizierten Kassenarzt mit entsprechender Zusatzausbildung in Akupunktur und Schmerztherapie. Wir beraten Sie gern, wenn Sie einen ausgewiesenen Akupunkteur in Ihrer Nähe suchen.
 
 
Viele Operationen können nach dem heutigen Stand der Medizin ohne stationäre Behandlung durchgeführt werden. Solche ambulanten Operationen sind durch optimierte Narkose- und Operationstechniken möglich. Wir tragen die Kosten für ambulante Operationen.
 

Im Krankheitsfall übernehmen wir alle zur Behandlung verschreibungspflichtigen Medikamente und Verbandmittel abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.

Sie können Ihre Medikamente auch über zugelassene Versandapotheken beziehen.

> Ärztliche Behandlung

Wir übernehmen sämtliche Kosten einer notwendigen ärztlichen Behandlung mit allen anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden und zwar für Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen – bei freier Arztwahl und zeitlich unbegrenzt.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten pro Quartal die gesetzliche Praxisgebühr.

Ausnahme: Inanspruchnahme von Schutzimpfungen, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schwangerschaftsvorsorge.

Eine regionale Arztsuche hilft Ihnen hier:
|| Westfalen-Lippe
|| Niedersachsen
|| Rheinland
|| Baden-Württemberg

 

> Fahrkosten

Wir übernehmen Fahrkosten abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, wenn Sie im Zusammenhang mit Leistungen der Krankenkasse notwendig sind:

|| bei stationärer Krankenhausbehandlung,

|| bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,

|| bei Fahrten, die aus medizinischen Gründen nur mit einem Krankenwagen erfolgen können (Krankentransport).

Beitragsfrei mitversichert sind der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für erwerbslose Kinder verlängert sich die Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr.

Bei Kindern in Schul- oder Berufsausbildung verlängert sie sich bis zum 25. Lebensjahr und ggf. noch zusätzlich um die Dauer des Wehr- bzw. Ersatzdienstes. Die beitragsfreie Familienversicherung ist für Familienangehörige nur möglich, sofern diese die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Endet die Familienversicherung (z.B. durch Start in den Beruf), kann sich der bisher Familienversicherte selbst bei der BKK Melitta Plus versichern – unabhängig davon, bei welcher Firma er tätig wird.

Zur Vermeidung oder Verkürzung einer stationären Krankenhausbehandlung oder Erreichung des Behandlungsziels, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zu Hause eine Betreuung durch geeignete Pflegekräfte erhalten. Auch hier gilt eine gesetzliche Zuzahlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Die BKK Melitta Plus erbringt auch Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die haushaltsführende Person krankheitsbedingt den Haushalt nicht weiterführen kann. Ferner wird vorausgesetzt, dass ein hilfsbedürftiges Kind (unter 12 Jahren) im Haushalt lebt (bei Behinderung ohne Altersgrenze). Auch hier ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu entrichten.

> Heilmittel

Bei ärztlich verordneten Heilmitteln wie z.B. Massagen, Bädern oder Krankengymnastik übernehmen wir bis zum 18. Lebensjahr die hierfür notwendigen Kosten in voller Höhe, danach mit gesetzlich vorgeschriebener Zuzahlung.

> Hilfsmittel

Für alle ärztlich verordneten Hilfsmittel übernehmen wir die Kosten in Höhe des Vertragspreises bzw. des jeweils geltenden Festbetrages abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils.

> Hospiz

Die BKK Melitta Plus bezuschusst bzw. fördert stationäre, teilstationäre oder ambulante Hospizleistungen.
 

Wir übernehmen die Kosten für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder gemäß Infektionsschutzgesetz empfohlen werden.

Ausnahme: Impfungen werden vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt, der Arbeitgeber ist zuständig oder der Versicherte ist selbst verantwortlich bei einem nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalt.

Für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene Schutzimpfungen, erstatten wir 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre. Dies gilt ferner für folgende Impfungen: Hepatitis A und B, FSME, Meningokokken, Gelbfieber,
Typhus, Gebärmutterhalskrebs für Frauen im Alter von 18 – 26 Jahren.

> Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt die BKK Melitta Plus zeitlich unbegrenzt – wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren – nach Ablauf der Entgeltfortzahlung,
das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld.
 
Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entrichtet (gilt als Beitragszeit in der Rentenversicherung).

> Kinderpflege-Krankengeld

Versicherte haben Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und mitversicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen.

Voraussetzung ist ferner, dass eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Image> Krankenhaus

Sobald eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig ist, übernehmen wir, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung, die Kosten für ärztliche Behandlung, operative Leistungen, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus - zeitlich unbegrenzt.

> Krankenversichertenkarte / elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Jeder BKK Melitta Plus-Versicherte erhält seine persönliche Versichertenkarte. Hiermit können Sie beim Arzt oder Zahnarzt bei Bedarf alle notwendigen Leistungen abrufen, übrigens auch die Vorsorgeuntersuchungen.

Die Rückseite der neuen KV-Karte mit EHIC (European Health Insurance Card) ist als europäische Krankenversicherungskarte nutzbar. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Ausführungen unter der Rubrik: „Reise- und Auslandsversicherungsschutz“.

Schrittweise ab Ende 2009 löst die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit dem individuellen Foto die bisherige Krankenversichertenkarte ab.

> Kuren, Rehabilitation und Abschlussheilbehandlung

Unseren Versicherten stehen im Bedarfsfall eine ganze Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Um Sie umfassend, hinsichtlich der Voraussetzung der Kostenübernahme sowie über die ggf. gesetzlichen Eigenbeteiligungen, informieren zu können, empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung.

Grundsätzlich bieten wir bei ärztlicher Verordnung und entsprechender Bewilligung z.B. folgendes:

|| Stationäre Vorsorgekuren in anerkannten Heilbädern oder Kurorten, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung erfolgsversprechend vorgebeugt werden kann

|| Kinder- und Jugendkuren bei bestehender gesundheitlicher Gefährdung

|| Kuren für Mütter und Väter und Mutter-/Vater-Kind-Kuren

|| Geriatische Rehaleistungen vor Ort oder durch mobile Reha-Teams für ältere Menschen nach einem Unfall oder einer Krankheit, um nicht in ein Pflegeheim zu müssen.

|| Vielfältige Maßnahmen der ambulanten sowie stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung

Wichtiger Hinweis: Unsere Versicherten können sich die Rehaeinrichtung selber aussuchen, sofern es sich um eine qualifizierte Einrichtung handelt. Evtl. Mehrkosten, die durch Wahl einer Einrichtung entstehen mit der die BKK Melitta Plus keinen Versorgungsvertrag geschlossen hat, trägt der Versicherte.

> Kuren im Ausland

Wir übernehmen bei Vorliegen bestimmter medizinischer Voraussetzungen auch Kuren in Ländern der EU. Die Kureinrichtung muss den maßgebenden Qualitätsstandards entsprechen.

Einen Katalog über unsere vertraglichen Kurhäuser können Sie gerne anfordern.

> Krankheitsverhütung- und früherkennung

Unseren Versicherten steht ein vielfältiges Angebot an Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und -früherkennung zur Verfügung:

|| Wir empfehlen, im Anschluss an eine Schwangerschaft, die Inanspruchnahme der kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr sowie weitere im 13./ 14. Lebensjahr. Die BKK Melitta Plus übernimmt ebenfalls die zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung U7a.

|| Zweimal jährlich haben Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr Anspruch auf eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Erwachsene dann einmal jährlich.

|| Ab dem 35. Lebensjahr empfehlen wir unseren Mitgliedern alle zwei Jahre einen kostenlosen „Gesundheits-Check-up“ vornehmen zu lassen, bei dem z. B. beginnende Herz-Kreislauf- oder Nieren-Erkrankungen, Diabetes und rheumatische Erkrankungen bereits im Frühstadium erkannt werden können.

|| Ferner übernimmt die BKK Melitta Plus alle 2 Jahre für alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr die Hautkrebsfrüherkennungsuntersucherung.

|| Ein weiteres Angebot ist unser Vorsorgeprogramm zur Früherkennung von Darmkrebs für alle Versicherten ab dem 50. Lebensjahr.

|| Des Weiteren übernehmen wir, für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die Kosten für alle im Inland empfohlenen Schutzimpfungen gegen Krankheiten wie z.B. Diphtherie, Grippe, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln und Wundstarrkrampf.

Wir übernehmen die Kosten für Auffrischungsimpfungen sowie Impfungen für Erwachsene, die einer Risikogruppe angehören.

|| Zusätzlich bieten wir diverse Broschüren, Ratgeber und sonstige Informationen rund um Ihre Gesundheit an. Gerne stellen wir für Sie auch den Kontakt zu bekannten Selbsthilfegruppen her. Und last but not least kümmern wir uns als BKK ganz besonders um die „Gesundheit rund um Ihren Arbeitsplatz“.

> Mutterschaft / Familienplanung

Wir übernehmen sämtliche im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung entstehenden Kosten. Ferner zahlen wir Mutterschaftsgeld sowie zusätzlich Hebammenhilfe. Gerne beraten wir Sie auch in Fragen rund um das Erziehungsgeld und die Elternzeit (ehemals Erziehungsurlaub). Übrigens sind Sie während der Elternzeit beitragsfrei versichert.

Ihren Schwangeren bietet die BKK Melitta Plus als Zusatzleistung zur Vermeidung von Frühgeburten das "besondere Vorsorgeprogramm BabyCare" an. Mehr Infos >

Die BKK Melitta Plus übernimmt auch die Kosten der ärztlichen Beratung über Fragen der Empfängnisverhütung bzw. –regelung. Sie beteiligt sich auch an den Kosten für Maßnahmen zur Ermöglichung einer Schwangerschaft im Rahmen des gesetzlichen Leistungsumfanges.

Unser Rat für Frauen mit Kinderwunsch ist die Teilnahme am Programm BabyCare Nutrition, einer speziellen Ernährungsanalyse.

Image

> Palliativversorgung

Diese neue Leistung ist für schwerstkranke und sterbende Menschen da. Um den Betroffenen ein würdevolles Sterben zu Hause zu ermöglichen, werden so genannte Pallativ-Care-Teams gebildet. Ärzte und pflegerisches Personal sollen dabei helfen, dass Betroffene und Angehörige Unterstützung in dieser schwierigen Situation erhalten.

> Psychotherapeutische Behandlungen

Versicherte der BKK Melitta Plus können selbstverständlich direkt einen zugelassenen Psychotherapeuten aufsuchen. Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten pro Quartal die gesetzliche Praxisgebühr..

> Reise- und Auslandsversicherungsschutz
EHIC - Die Europäische Gesundheitskarte

Ihre Krankenversichertenkarte* ist auch bei Urlaubsreisen Ihr ständiger Begleiter. Ab sofort bieten wir Ihnen, anstatt des bisherigen Auslandskrankenscheines in Papierversion, Ihre neue BKKCard mit EHIC (European Health Insurance Card) auf der Rückseite an.
 
So genießen Sie durch Ihre Krankenversichertenkarte* auch Versicherungsschutz in Ländern der EU, des EWR und in der Schweiz. In anderen Ländern wie z. B. der Türkei halten wir weiterhin Anspruchsbescheinigungen sowie Merkblätter für Sie bereit. Zur Abdeckung aller eventuellen Risiken (z.B. medizinisch notwendiger Krankenrücktransport) empfehlen wir Ihnen grundsätzlich vor jeder Auslandsreise, eine ergänzende private Auslandsreise-Krankenversicherung, abzuschließen.
 
Unser Rat: Mit dem privaten Auslandsreise-Kranken-Schutz der KarstadtQuelle Versicherungen ergänzen Sie sinnvoll Ihren BKK-Krankenversicherungsschutz. Die Kosten hierfür übernimmt die BKK Melitta Plus für Sie für 1 Jahr. Danach erlischt die Police automatisch. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Urlaubsantritt bei uns!
 
* Schrittweise ab Ende 2009 löst die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit dem individuellen Foto die bisherige Krankenversichertenkarte ab.

> Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung

Unsere Versicherten erhalten eine zeitlich unbegrenzte, kostenlose Zahnbehandlung. Wir übernehmen dabei die Kosten im akuten Behandlungsfall, bei vorbeugenden Behandlungen, bei Beratung über Zahnpflege und Mundhygiene sowie für eine notwendige Parodontosebehandlung. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten übernehmen wir in medizinisch notwendigen Fällen auch die Behandlung einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Voraussetzung ist ein vorher eingereichter Behandlungsplan des Zahnarztes.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten pro Quartal die gesetzliche Praxisgebühr.

> Zahnersatz

Zahnersatz ist weiterhin gesetzliche Leistung und gehört zum Leistungsumfang der BKK Melitta Plus. Zum 01.01.2005 haben die befundorientierten Festzuschüsse die bisherigen prozentualen Zuschüsse abgelöst; d.h. der zahnärztliche Befund ist nun maßgebend.
 
Der Festzuschuss entspricht 50 Prozent der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Er erhöht sich um 20 Prozent, wenn Sie sich in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben untersuchen lassen. Können Sie sogar zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 10 Prozent.
 
Das bisher geführte Bonusheft ist also weiterhin wichtig für Sie. Bevor Ihre Behandlung beginnt, sprechen Sie einfach mit uns. Wir beraten Sie gern!

> Zuzahlungen / Eigenbeteiligungen

Der Gesetzgeber hat für bestimmte Leistungen Zuzahlungen vom Versicherten festgelegt. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können wir unsere Versicherten ganz oder teilweise von diesen Eigenbeteiligungen befreien:

|| Befreiung von der Zuzahlung

Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit. Ausnahme: Fahrkosten.

Im übrigen hat der Gesetzgeber die zumutbare Belastung der Versicherten auf höchstens 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, stellt die BKK Melitta Plus eine Bescheinigung aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

Image|| Freibeträge für Familien

Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten werden die jährlichen Bruttoeinnahmen um 15 Prozent  als Freibetrag und für jeden weiteren im Haushalt lebenden Versicherten um 10 Prozent der jährlichen Bezugsgröße vermindert.

|| Sonderregelung für chronisch Kranke

Wenn Sie wegen derselben schwerwiegenden chronischen Krankheit in Dauerbehandlung sind, senkt die BKK Melitta Plus Ihre zumutbare Belastungsgrenze von 2 auf 1 Prozent Ihres Bruttoeinkommens.

Hiervon abweichend beträgt die Belastungsgrenze auch weiterhin 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen:

Für nach dem 1. April 1972 geborene chronisch kranke Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten vor ihrer Erkrankung nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben.

Für nach dem 1. April 1987 geborene weibliche und nach dem 1. April 1962 geborene männliche chronisch kranke Versicherte, die an einer Krebsart erkranken, für die eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen besteht, und die diese Untersuchung ab dem 1. Januar 2008 vor ihrer Erkrankung nicht regelmäßig in Anspruch genommen hab

> Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Wir beraten Sie gern. <

 

 
 

 

BKK-Vorteile:
auf einen Blick:

  Flyer als PDF-Download.
  Klicken Sie bitte auf
  das Bild.







 

 

© 2010 Herzlich Willkommen bei der BKK Melitta Plus | Mit dem Plus an Service! |
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.