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Herzlich Willkommen bei der BKK Melitta Plus

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Mitglied
werden
Alle Formulare können online ausgefüllt und
ausgedruckt werden (ab Acrobat 6).
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Den Adobe Acrobat Reader können Sie kostenlos erhalten, wenn sie auf
das PDF-Logo klicken. |
> Jeder
kann Mitglied werden
|| Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten, Bezieher von Leistungen der
Agentur für Arbeit, Rentner, Familienangehörige oder freiwillig Versicherte - alle können
Mitglied in der
BKK Melitta Plus werden und sich über starke Leistungen und beispielhaften Service freuen.
|| Sofern Sie bei einer anderen Krankenkasse Mitglied sind, können Sie jederzeit unter Einhaltung der
Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, Mitglied der BKK Melitta Plus werden. An diese Wahl sind Sie 18 Monate gebunden.
Beispiel:
|| Eingang
der schriftlichen Kündigung bis 30.04. bei bisheriger Krankenkasse
|| ab 01.07.
Mitglied bei der BKK Melitta Plus
|| gebunden
bis 31.12. des Folgejahres
> Sofort Mitglied
werden
Sie können sich sofort bei uns versichern,
wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen, eine
Ausbildung beginnen, sich selbständig machen,
arbeitslos werden oder Ihre
Familienversicherung als Student endet.
|| Voraussetzung:
Sie waren zuletzt familienversichert. An diese Wahl sind Sie 18 Monate gebunden.
Sonderkündigungsrecht
> Ausnahme der 18-monatigen
Bindungsfrist
|| Bei Erhebung eines Zusatzbeitrages, bei
Erhöhung des Zusatzbeitrages oder bei
Verringern
der Prämienzahlung haben Sie ein
Sonderkündigungsrecht. D. h. Sie können mit einer
Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen und zu
uns wechseln. Die Mitgliedschaft bei der
bisherigen Krankenkasse kann bis zur ersten
Fälligkeit der Erhebung, der
Beitragszahlung oder der Prämienverringerung
gekündigt werden.
|| Hinweis: Die Krankenkasse hat ihre
Mitglieder rechtzeitig - d.h. bis ein Monat vor
der Fälligkeit - unter Hinweis auf das
Sonderkündigungsrecht, zu informieren.
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Beispiel: |
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|| Bisherige Krankenkasse
erhebt Zusatzbeitrag erstmals zum |
01.05.2009 |
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Zusatzbeitrag lt. Satzung fällig am |
15.06.2009 |
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||
d. h. Info an Mitglied muss erfolgen bis |
15.05.2009 |
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||
Information des Mitglieds am |
13.05.2009 |
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|| Eingang
der schriftlichen "Sonderkündigung" am |
27.05.2009 |
| Ergebnis: |
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| 1. Wechsel der
Krankenkasse per |
31.07.2009 |
| 2. Es ist kein
Zusatzbeitrag zu zahlen vom |
01.05. bis 31.07.2009 |
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Wichtig: Die BKK Melitta Plus ist wählbar für alle gesetzlich Versicherten mit Wohn- oder Beschäftigungsort in
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg.
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Kassenwechsel schnell und
einfach in 4 Schritten: |
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Schritt 1:
Bitte kündigen Sie schriftlich bei Ihrer
bisherigen Krankenkasse. Ein formloses
unterschriebenes Anschreiben genügt:
Kündigungsmuster. |
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Schritt 2:
Sie füllen einfach den
Aufnahmeantrag zur BKK Melitta Plus
aus. Haben Sie Familie? - Dann füllen Sie
bitte zusätzlich den
Familienantrag aus. Ihre
Familienversicherten sind selbstverständlich
kostenfrei mitversichert. |
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Schritt 3:
Anschließend schicken Sie uns bitte die
Kündigungsbestätigung zusammen mit dem
Aufnahmeantrag. Hinweis: Ihre bisherige
Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen die Kündigung
innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu bestätigen. |
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Schritt 4:
Wir begrüßen Sie als unser neues Mitglied und
werden Sie mit bestem Service verwöhnen. Per
Mitgliedsbescheinigung informieren wir
schriftlich z. B. Arbeitgeber, Agentur für
Arbeit etc. über Ihren Krankenkassenwechsel. Die
neue Krankenversichertenkarte geht Ihnen
(und Ihren Familienangehörigen) automatisch
rechtzeitig zu. |
Alles Weitere rund um den
Kassenwechsel regeln wir für Sie! - Bei
Fragen stehen wir Ihnen gern unter 0 18
02/93 34 44 (0,06 EUR pro Gespräch aus dem
deutschen Festnetz, max. 0,42 EUR/Min. aus dem deutschen
Mobilfunknetz) mit Rat und Tat zur Seite.
> Sie sind am
Krankenkassenwechsel zu uns interessiert und
möchten Infomaterial?
Kostenlos und unverbindlich können Sie hier
oder telefonisch unter 0 18 02/93 34 44
(0,06 EUR pro Gespräch aus dem deutschen Festnetz,
max. 0,42 EUR/Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz) unsere
Infounterlagen für Interessenten anfordern:
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