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Herzlich Willkommen bei der BKK Melitta Plus

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> Jeder kann Mitglied werden

|| Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten, Bezieher von Leistungen der Agentur für Arbeit, Rentner, Familienangehörige oder freiwillig Versicherte - alle können Mitglied in der BKK Melitta Plus werden und sich über starke Leistungen und beispielhaften Service freuen.

|| Sofern Sie bei einer anderen Krankenkasse Mitglied sind, können Sie jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, Mitglied der BKK Melitta Plus werden. An diese Wahl sind Sie 18 Monate gebunden.

Beispiel:

|| Eingang der schriftlichen Kündigung bis 30.04. bei bisheriger Krankenkasse

|| ab 01.07. Mitglied bei der BKK Melitta Plus

|| gebunden bis 31.12. des Folgejahres

> Sofort Mitglied werden
Sie können sich sofort bei uns versichern, wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen, eine Ausbildung beginnen, sich selbständig machen, arbeitslos werden oder Ihre Familienversicherung als Student endet.

|| Voraussetzung:
Sie waren zuletzt familienversichert. An diese Wahl sind Sie 18 Monate gebunden.

Sonderkündigungsrecht

> Ausnahme der 18-monatigen Bindungsfrist

|| Bei Erhebung eines Zusatzbeitrages, bei Erhöhung des Zusatzbeitrages oder bei Verringern der Prämienzahlung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. D. h. Sie können mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen und zu uns wechseln. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse kann bis zur ersten Fälligkeit der Erhebung, der Beitragszahlung oder der Prämienverringerung gekündigt werden.

|| Hinweis: Die Krankenkasse hat ihre Mitglieder rechtzeitig - d.h. bis ein Monat vor der Fälligkeit - unter Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, zu informieren.

Beispiel:

 

|| Bisherige Krankenkasse erhebt Zusatzbeitrag erstmals zum

01.05.2009

|| Zusatzbeitrag lt. Satzung fällig am

15.06.2009

|| d. h. Info an Mitglied muss erfolgen bis

15.05.2009
   

|| Information des Mitglieds am

13.05.2009

|| Eingang der schriftlichen "Sonderkündigung" am

27.05.2009
Ergebnis:  
1. Wechsel der Krankenkasse per 31.07.2009
2. Es ist kein Zusatzbeitrag zu zahlen vom 01.05. bis 31.07.2009

|| Wichtig: Die BKK Melitta Plus ist wählbar für alle gesetzlich Versicherten mit Wohn- oder Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

> Kassenwechsel schnell und einfach in 4 Schritten:

Schritt 1:
Bitte kündigen Sie schriftlich bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. Ein formloses unterschriebenes Anschreiben genügt: Kündigungsmuster.

Schritt 2:
Sie füllen einfach den Aufnahmeantrag zur BKK Melitta Plus aus. Haben Sie Familie? - Dann füllen Sie bitte zusätzlich den Familienantrag aus. Ihre Familienversicherten sind selbstverständlich kostenfrei mitversichert.

Schritt 3:
Anschließend schicken Sie uns bitte die Kündigungsbestätigung zusammen mit dem Aufnahmeantrag. Hinweis: Ihre bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen die Kündigung innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu bestätigen.

Schritt 4:
Wir begrüßen Sie als unser neues Mitglied und werden Sie mit bestem Service verwöhnen. Per Mitgliedsbescheinigung informieren wir schriftlich z. B. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit etc. über Ihren Krankenkassenwechsel. Die neue Krankenversichertenkarte geht Ihnen (und Ihren Familienangehörigen) automatisch rechtzeitig zu.

Alles Weitere rund um den Kassenwechsel regeln wir für Sie! - Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter 0 18 02/93 34 44 (0,06 EUR pro Gespräch aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 EUR/Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz) mit Rat und Tat zur Seite.

> Sie sind am Krankenkassenwechsel zu uns interessiert und möchten Infomaterial?

Kostenlos und unverbindlich können Sie hier oder telefonisch unter 0 18 02/93 34 44 (0,06 EUR pro Gespräch aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 EUR/Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz) unsere Infounterlagen für Interessenten anfordern: zum Kontaktformular.

 
 

 

BKK-Zusatzpaket
auf einen Blick:

  Flyer als PDF-Download.
  Klicken Sie bitte auf
  das Bild.