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> Pflegeleistungen PDF Drucken E-Mail


Häusliche Pflege

> Pflege-, Sach-, Geld- oder Kombinationsleistungen

Lassen Sie sich bei unserem Pflegeleistungen individuell beraten.Pflegebedürftige können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie die Pflege-Sachleistungen (Pflegeeinsätze professioneller Pflegedienste, die von der Pflegekasse direkt bezahlt werden) oder die Geldleistung („Pflegegeld“, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse überwiesen wird) in Anspruch nehmen möchten. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach einer jeweiligen Pflegestufe (siehe Tabelle). Pflegebedürftige können aber auch die Kombinationsleistung wählen, d.h. sowohl die Sachleistung als auch die Geldleistung jeweils teilweise beanspruchen. Einmal gewählt, ist man an diese Entscheidung aber für mindestens sechs Monate gebunden.

Pflegestufe I.

erheblich Pflegebedürftige

Pflegestufe II.

Schwerpflegebedürftige

Pflegestufe III.

Schwerstpflegebedürftige


> Verhinderungspflege

Sofern die Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, übernimmt unsere Pflegekasse Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens vier Wochen.


> Tages- und Nachtpflege

Kann ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden, übernimmt die BKK - Pflegekasse Melitta Plus – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag der entsprechenden Pflegestufe – die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung (einschließlich der notwendigen Fahrkosten).

> Kurzzeitpflege

Sofern ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden kann, kann unsere Pflegekasse u. U. die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung tragen.


> Pflegehilfsmittel "technische Hilfen", Verbesserungen des Wohnumfelder

Im Einzelfall kann unsere Pflegekasse auch Kosten für Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“ und Verbesserungen des Wohnumfeldes übernehmen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.


> Zusätzliche Betreuungsleistungen

Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.

Ziel der Leistungen der BKK - Pflegekasse Melitta Plus ist es, Sie gegen die erheblichen finanziellen Risiken im Falle der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Häusliche Pflege liegt immer dann vor, wenn der Pflegebedürftige in seinem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, in den er aufgenommen ist, gepflegt wird. Darüber hinaus können bestimmte Personen, z. B. Bewohner von Altenheimen, die Leistungen der häuslichen Pflege auch „außerhalb des eigenen Haushalts“ in Anspruch nehmen.


> Drei Stufen der Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung „für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen“. Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in drei Pflegestufen eingeteilt. Die exakte Einstufung erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Ärzte des MDK begutachten den Grad der Pflegebedürftigkeit des Versicherten in seinem Wohnbereich vor Ort.


> Vorversicherungszeit notwendig

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss sowohl bei häuslicher als auch bei vollstationärer Pflege eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren erfüllt sein.


> Pflegekurse und soziale Absicherung

Zur Schulung von Angehörigen und Personen, die ehrenamtlich pflegerische Aufgaben übernehmen möchten, bietet bzw. organisiert unsere Pflegekasse kostenlose Maßnahmen zur Ausbildung (Pflegekurse). Pflegepersonen sind u. U. auch renten- und unfallversichert.

Für alle Leistungen der BKK - Pflegekasse Melitta Plus gilt:

> Lassen Sie sich bitte individuell vor
Inanspruchnahme von uns beraten. <


> Vollstationäre Pflege

Unsere Pflegekasse übernimmt auch die Kosten für Leistungen bei vollstationärer Pflege. Hierbei handelt es sich um solche Fälle, in denen Pflegebedürftige auf Dauer in einem Pflegeheim betreut werden, mit dem unsere Pflegekasse einen Vertrag geschlossen hat.

Voraussetzung ist jedoch, dass eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, dass keine Pflegeperson vorhanden ist oder der Umfang der Pflege eine stationäre Pflege erfordert.


> Welche Kosten übernommen werden

Leistungen der vollstationären Pflege (Pflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung) übernimmt unsere Pflegekasse je nach Pflegestufe bis zu gesetzlich geregelten monatlichen Höchstbeträgen.

 

 
 

 

BKK-Zusatzpaket
auf einen Blick:

  Flyer als PDF-Download.
  Klicken Sie bitte auf
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