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Infos zur elektronischen Gesundheitskarte
In 2011 haben wir begonnen, Sie mit der neuen
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auszustatten, unsere restlichen Kunden
werden bis Ende 2012 versorgt. Hintergrund ist, dass die eGK Ihre bisherige
Krankenversichertenkarte ablöst.

Ihr gehört die Zukunft und ist nur mit Lichtbild gültig. Von
einem Drittel unserer Versicherten fehlt uns noch das Foto bzw. Lichtbild mit
unterschriebenem Antwortbogen. Dieses Lichtbild hat einige Voraussetzungen (s.
Antwortbogen), kann jedoch auch selbst mit einer Digitalkamera erzeugt und auf
Fotopapier ausgedruckt werden.
|| Von einem Drittel unserer Versicherten
fehlt leider trotz mehrmaliger schriftlicher Erinnerung noch das Foto bzw.
das Lichtbild mit dem dazugehörigen Lichtbildanforderungsbogen.
Dieses Lichtbild hat einige Voraussetzungen (s. Lichtbildanforderungsbogen:
aktuell, Format: 45x35 mm, Höhe der Gesichtsdarstellung mind. 32 mm,
Bildhintergrund nicht zu unruhig, und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und
Haaren, Augen geöffnet und deutlich sichtbar) kann jedoch auch selbst mit einer
Digitalkamera erzeugt und auf Fotopapier ausgedruckt werden.
|| Wichtig: Da in einigen Arztpraxen die
eGK noch nicht eingelesen werden kann, empfehlen wir immer beim Arzt-/
Zahnarztbesuch die bisherige Krankenversichertenkarte zusätzlich mitzunehmen.
|| Neuer Lichtbildservice:
Wir möchten Ihnen helfen, möglichst schnell das Einreichen des Lichtbilds
nachzuholen. Dafür können wir Ihnen einen neuen Lichtbild-Online-Service
mit zwei Funktionen anbieten:
1. Zum einen können Sie Ihr bereits auf dem PC gespeichertes Foto
hochladen.
2. Haben Sie jedoch kein passendes Lichtbild, dann haben Sie hier die
Möglichkeit eines mittels Webcam zu erstellen.
Im Anschluss können Sie dieses Lichtbild online für Ihre elektronische
Gesundheitskarte übersenden.
|| Zum
Online-Lichtbildservice
|| Möchten Sie trotzdem lieber am schriftlichen Verfahren mit
Lichtbildanforderungsbogen teilnehmen, melden Sie sich bitte kurz bei unserem
eGK-Team unter 0571/9759 – 1128 bzw. 1153 oder per Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Gern senden wir Ihnen einen neuen Anforderungsbogen zu.
|| Befristetes Versicherungsende
Bei den meisten Versicherten, die mit der eGK zum Arzt gehen
erscheint beim Arzt, dass der Versicherungsschutz des Versicherten am nächsten
Quartalsende enden wird. Dies ist kein Fehler. In den Praxissystemen der Ärzte
ist dieses Verhalten von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgeschrieben
und daher korrekt!
Beispiel:
Ein(e) Versicherte(r) geht heute zum Arzt.
Es erscheint "Befristung bis Ende II. Quartal".
Geht sie/er am 05.04.2012 wieder zum Arzt erscheint automatisch
"Befristung bis Ende III. Quartal".
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