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Die elektronische Gesundheitskarte PDF Drucken E-Mail

Infos zur elektronischen Gesundheitskarte

In 2011 haben wir begonnen, Sie mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auszustatten, unsere restlichen Kunden werden bis Ende 2012 versorgt. Hintergrund ist, dass die eGK Ihre bisherige Krankenversichertenkarte ablöst.

In diesem Jahr ist es soweit! – Wir möchten Sie – wie vom Gesetzgeber gefordert - mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausstatten.

Ihr gehört die Zukunft und ist nur mit Lichtbild gültig. Von einem Drittel unserer Versicherten fehlt uns noch das Foto bzw. Lichtbild mit unterschriebenem Antwortbogen. Dieses Lichtbild hat einige Voraussetzungen (s. Antwortbogen), kann jedoch auch selbst mit einer Digitalkamera erzeugt und auf Fotopapier ausgedruckt werden.

|| Von einem Drittel unserer Versicherten fehlt leider trotz mehrmaliger schriftlicher Erinnerung noch das Foto bzw. das Lichtbild mit dem dazugehörigen Lichtbildanforderungsbogen.

Dieses Lichtbild hat einige Voraussetzungen (s. Lichtbildanforderungsbogen: aktuell, Format: 45x35 mm, Höhe der Gesichtsdarstellung mind. 32 mm, Bildhintergrund nicht zu unruhig, und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren, Augen geöffnet und deutlich sichtbar) kann jedoch auch selbst mit einer Digitalkamera erzeugt und auf Fotopapier ausgedruckt werden.

|| Wichtig: Da in einigen Arztpraxen die eGK noch nicht eingelesen werden kann, empfehlen wir immer beim Arzt-/ Zahnarztbesuch die bisherige Krankenversichertenkarte zusätzlich mitzunehmen.

|| Neuer Lichtbildservice:

Wir möchten Ihnen helfen, möglichst schnell das Einreichen des Lichtbilds nachzuholen. Dafür können wir Ihnen einen neuen Lichtbild-Online-Service mit zwei Funktionen anbieten:

1. Zum einen können Sie Ihr bereits auf dem PC gespeichertes Foto hochladen.

2. Haben Sie jedoch kein passendes Lichtbild, dann haben Sie hier die Möglichkeit eines mittels Webcam zu erstellen.

Im Anschluss können Sie dieses Lichtbild online für Ihre elektronische Gesundheitskarte übersenden.

|| Zum Online-Lichtbildservice

|| Möchten Sie trotzdem lieber am schriftlichen Verfahren mit Lichtbildanforderungsbogen teilnehmen, melden Sie sich bitte kurz bei unserem eGK-Team unter 0571/9759 – 1128 bzw. 1153 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Gern senden wir Ihnen einen neuen Anforderungsbogen zu.

|| Befristetes Versicherungsende

Bei den meisten Versicherten, die mit der eGK zum Arzt gehen erscheint beim Arzt, dass der Versicherungsschutz des Versicherten am nächsten Quartalsende enden wird. Dies ist kein Fehler. In den Praxissystemen der Ärzte ist dieses Verhalten von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgeschrieben und daher korrekt!

Beispiel:
Ein(e) Versicherte(r) geht heute zum Arzt.
Es erscheint "Befristung bis Ende II. Quartal".
Geht sie/er am 05.04.2012 wieder zum Arzt erscheint automatisch
"Befristung bis Ende III. Quartal".

 
 

 

BKK-Zusatzpaket
auf einen Blick:

  Flyer als PDF-Download.
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