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> Beitragssätze

ImageDie Finanzierung der umfassenden Leistungen unserer Betriebskrankenkasse erfolgt durch Beiträge, die bis zum 30. Juni 2005 im Regelfall je zur Hälfte vom Mitglied und dessen Arbeitgeber getragen wurden. Seit dem 01.01.2009 setzt der Gesetzgeber den Beitragssatz einheitlich -für alle Krankenkassen- fest. Hierbei trägt der Arbeitnehmer 0,9 % mehr als der Arbeitgeber. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers ist seit dem 01.01.2011 im Gesetz festgeschrieben. 

|| Mit den Geldern bzw. Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erzielt die BKK Melitta Plus keinen Gewinn, sondern verwendet die Gelder stets zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Mitglieder und deren Familienangehörigen. Sie hat effiziente und schlanke Verwaltungsstrukturen. Sie erhebt auch in 2013 garantiert keine Zusatzbeiträge und gehört zu den wirtschaftlich gesunden Krankenkassen

Hier nun die aktuellen Beitragssätze:

seit 01.01.2011

01.01. - 31.12.2010

15,5 %

14,9 %

für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung haben und für versicherungspflichtige Rentner

14,9 %

14,3 %

für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld; überwiegend für freiwillig versicherte Selbständige und Versicherte ohne Beschäftigungsverhältnis

 
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Möchten Sie als Firma alle Beitragssätze wissen, klicken Sie einfach hier: Informationen für Arbeitgeber.

|| Beiträge steuerlich absetzbar ab 2010

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich absetzbar. Durch das Bürgerentlastungsgesetz können also auch die Mitglieder der BKK Melitta Plus ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Erstmalig ist dies bei dem Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2010 möglich.

Weitere Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz finden Sie hier.

|| Gesundheitsfonds ab 01.01.2009

Weitere Informationen zum Gesundheitsfonds finden Sie hier.


 
 

 

BKK-Zusatzpaket
auf einen Blick:

  Flyer als PDF-Download.
  Klicken Sie bitte auf
  das Bild.