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> Beitragssätze
Die Finanzierung der umfassenden Leistungen unserer Betriebskrankenkasse erfolgt durch Beiträge, die bis zum 30. Juni 2005 im Regelfall je zur Hälfte vom Mitglied und dessen Arbeitgeber getragen wurden. Seit dem 01.01.2009 setzt der Gesetzgeber den Beitragssatz einheitlich -für alle Krankenkassen- fest. Hierbei trägt der Arbeitnehmer 0,9 % mehr als der Arbeitgeber. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers ist seit dem 01.01.2011 im Gesetz festgeschrieben.
|| Mit den Geldern bzw. Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erzielt die BKK Melitta Plus keinen Gewinn, sondern verwendet die Gelder stets zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Mitglieder und deren Familienangehörigen. Sie hat effiziente und schlanke Verwaltungsstrukturen.
Sie erhebt auch in 2013 garantiert keine Zusatzbeiträge und gehört zu den wirtschaftlich gesunden Krankenkassen
Hier nun die aktuellen Beitragssätze:
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seit 01.01.2011 |
01.01. - 31.12.2010 |
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15,5 % |
14,9 % |
für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn-
oder Gehaltsfortzahlung haben und für versicherungspflichtige
Rentner |
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14,9 % |
14,3 % |
für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld; überwiegend für
freiwillig versicherte Selbständige und Versicherte ohne
Beschäftigungsverhältnis |
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|| Beiträge steuerlich absetzbar ab 2010
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich absetzbar. Durch das Bürgerentlastungsgesetz können also auch die Mitglieder der BKK Melitta Plus ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Erstmalig ist dies bei dem Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2010 möglich.
Weitere Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz finden
Sie hier.
|| Gesundheitsfonds ab
01.01.2009
Weitere Informationen zum Gesundheitsfonds finden Sie hier.
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