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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz haben die „Apps auf Rezept“ Einzug in unser Gesundheitssystem erhalten. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können dabei Behandlungen ergänzen und unterstützen.
Digitale Gesundheitsanwendungen eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen. DiGA sind damit „digitale Helfer“ in der Hand unserer Versicherten.

Dabei sind Digitale Gesundheitsanwendungen Medizinprodukte. Die Hauptfunktion beruht auf digitalen Technologien und der medizinische Zweck wird wesentlich durch diese Hauptfunktion erreicht. Die DiGA unterstützt die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen.

Nicht jede App gilt als Digitale Gesundheitsanwendung. Bestimmte Kriterien wie der medizinische Nutzen oder die Verbesserung des Behandlungsablaufs müssen erfüllt sein. Die Genehmigung erteilt dann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).


DiGA-Verschreibung

  • Die DiGA auf Rezept können Ärzte und Psychotherapeuten ihren Patienten nur verschreiben, wenn diese im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind. Dieses Verzeichnis steht auch Patienten zur Verfügung, die sich dort über geprüfte Anwendungen informieren können.
  • Wenn ein Arzt oder Psychotherapeut zur Einschätzung gelangt, dass eine App eine sinnvolle Unterstützung für die Behandlung des Patienten sein könnte, verordnet er eine DiGA.
  • Die im DiGA-Verzeichnis gelisteten Anwendungen kann grundsätzlich jeder Arzt und Psychotherapeut verordnen.
  • Zum Start der DiGA erhält der Patient vom Arzt noch ein Papierrezept. Diese kann, für Versicherte der bkk melitta hmr, einfach digital über die Onlinefiliale, per Post oder persönlich in einer Geschäftsstelle eingereicht werden. Mittelfristig sollen elektronische Verordnungen erfolgen.
  • Alternativ zur Verordnung, senden Sie uns eine formlose Nachricht und geben dabei an, welche Erkrankung bei Ihnen vorliegt und welche DiGA Sie sich wünschen. Mit den uns vorliegenden Daten prüfen wir für Sie, ob eine Genehmigung durch uns erfolgen kann.
  • Die DiGA können in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Nach Installation  der App, ist ein Freischalt- bzw. Rezeptcode zur Aktivierung  erforderlich, den Sie von der bkk melitta hmr erhalten. Die Anwendung kann anschließend vollständig genutzt werden.
  • Die Abrechnung erfolgt ausschließlich (Sachleistungsprinzip) zwischen dem Hersteller und der bkk melitta hmr.

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Minden
Julia Seger
0571 93409-1189

Abteilung: Versorgungsservice
Bereich: Case Management/Krankenhaus